Wohngemeinnützigkeit soll am 1. Januar 2025 starten
Der Deutsche Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist die Aufnahme der 'Förderung wohngemeinnütziger Zwecke' in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.
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