Geschäftsführer scheitert mit Klage: Skiausflug war keine Dienstreise
Ein Geschäftsführer nahm an einer von einem anderen Unternehmen organisierten Skitour teil. Bei einer Abfahrt erlitt er einen Unfall. Das Sozialgericht Hannover hat seine Klage, mit der er die Anerkennung als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung begehrte, jedoch abgewiesen.
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