Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 das sogenannte Rentenpaket 2025 beschlossen. Darin enthalten ist die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie die Ausweitung der Mütterrente.
Die bereits bis Ende 2025 gültige Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent wird nun bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Das bedeutet, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt.
Stabilisierung des Rentenniveaus
Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken. "Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr." so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mütterrente III
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit wird die rentenrechtliche Gleichstellung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes vollendet. Die sogenannte Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Da ihre technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, wird die Mütterrente III für 2027 rückwirkend ausgezahlt.
Aufhebung des Anschlussverbots
Schließlich enthält das Rentenpaket noch die Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Damit soll diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber für eine freiwillige Weiterarbeit erleichtert werden.
Auswirkungen auf den Rentenbeitrag
Der Rentenbeitrag werde auch 2026 stabil bei 18,6 Prozent liegen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Danach sei aufgrund der demografischen Entwicklung ab 2027 von einem Anstieg des Beitragssatzes über 20 Prozent in 2030 auf gut 21 Prozent bis zum Jahr 2035 auszugehen.
(BMAS / STB Web)
Artikel vom: 06.08.2025