Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für die digitale Abwicklung von Grundstückskäufen und weiteren notariellen Rechtsgeschäften beschlossen. Dies soll Prozesse beschleunigen und Verwaltungsaufwand sowie Bereitstellungszinsen reduzieren.

Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig betonte: "Ein Klick statt Zettelwirtschaft – das soll künftig für den Informationsaustausch bei Grundstücksübertragungen gelten. Mit einem einheitlichen digitalen Standard ermöglichen wir einen sicheren und schnellen Austausch zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten."

Der Gesetzentwurf zum "elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch" (eNoVA) sieht vor, dass Dokumente und Daten künftig verpflichtend digital übermittelt werden. Ziel ist, die bislang papierbasierten Prozesse deutlich zu vereinfachen.

Entlastung bei Bereitstellungszinsen

Jährlich werden in Deutschland über eine Million Immobilienverträge beurkundet. Automatisierte Verarbeitung und digitale Kommunikation sollen nach Berechnungen der Bundesregierung jährlich rund 49 Millionen Euro einsparen, etwa 14 Millionen Euro davon durch geringere Verwaltungs- und Auslagenkosten. 

Eine schnellere Abwicklung von Immobilienkäufen könnte zudem die Kosten reduzieren, die dadurch entstehen, dass Immobiliendarlehen bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich bei diesen sogenannten Bereitstellungszinsen Einsparungen von rund 35 Millionen Euro jährlich erreichen lassen.

Schrittweise Umsetzung ab 2027

Die Einführung des digitalen Standards soll schrittweise erfolgen und in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird nun an Bundesrat und Bundestag zur parlamentarischen Beratung übermittelt.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom: 07.11.2025