Aufwendungen für PID als außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Weiterlesen...