Kein Werbungskostenabzug bei Umzug für besseres Home-Office
Wer umzieht, um sich in der neuen Wohnung ein adäquates Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten steuerlich nicht als Werbungskosten abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof entgegen der Vorinstanz entschieden.
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